Kinderbetreuung

Auf das Schuljahr 2018/2019 haben die Gemeinden im Suhren- und Ruedertal das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) umgesetzt. Erwerbstätigen Eltern steht ein gut ausgebautes bedarfsorientiertes Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Entsprechend den finanziellen Verhältnissen der Erziehungsberechtigten beteiligen sich die Gemeinden an den Betreuungskosten.

Dokumente

Mit der Einführung des neuen Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG) wurden die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot sicher zu stellen und sich entsprechend den finanziellen Verhältnissen an den Kosten zu beteiligen. Ziel des KiBeG ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und die Chancengerechtigkeit der Kinder zu verbessern