2018-05-23 Familienergänzende Kinderbetreuung

Mit der Einführung des neuen Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG) wurden die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot sicher zu stellen und sich entsprechend den finanziellen Verhältnissen an den Kosten zu beteiligen. Ziel des KiBeG ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und die Chancengerechtigkeit der Kinder zu verbessern